Allgemeine Geschäftsbedingungen von MyMedicusTaxi by ARLETONE® GmbH
1.Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von MyMedicusTaxi by ARLETONE® GmbH (Auftragnehmerin) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen der MyMedicusTaxi und dem Kunden (Auftraggeber).
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen.
Durch Erteilung eines Fahrauftrages akzeptiert der Auftraggeber die untenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von MyMedicusTaxi und erklärt sich mit der Verarbeitung der persönlichen Daten durch MyMedicusTaxi, unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen, einverstanden.
Das Obligationenrecht (OR) gilt als Grundlage, somit handelt es sich, wenn ein Transport bestellt wird, juristisch gesehen, um einen Auftrag. Dieser Auftrag ist eine Vertragsform und kann nach OR Art. 1 Abs. 2 auch stillschweigend zustande kommen. Grundsätzlich kommt ein Vertrag nur zustande, wenn dieser von MyMedicusTaxi schriftlich, per E-Mail oder online bestätigt wurde. Alle unsere Dienstleistungen unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.
2. Offerte
Offerten der Auftragsnehmerin sind gemäss Angabe zeitlich befristet, sie sind vertraulich und dürfen nur solchen Personen zur Einsicht überlassen werden, die diese Offerten bearbeiten. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Die Preise bei Offerten sind verbindlich und verstehen sich bei Barzahlung oder Zahlung per Bank-/Postüberweisung innerhalb der Fristen in den Zahlungsbedingungen. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der Preis für die vereinbarte Auftragszeit. Alle Preise verstehen sich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart wird, in Schweizer Franken, sowie exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Bestellung / Fristen
Der Auftraggeber kann einen Transport schriftlich (E-Mail), telefonisch oder online bestellen. Er ist verpflichtet, alle für die Erfüllung des Transportauftrages notwendigen Angaben zu machen. Für Fehler, Verspätungen, Schäden o.ä., welche auf Grund fehlender oder falscher Angaben zustande kommen, haftet die Auftragnehmerin nicht.
Bestellungen für Behindertentransporte müssen mind. 24 Stunden; Bestellungen im Patiententransport müssen mind. 1 Stunde vor dem Auftragsbeginn bei der Auftragnehmerin eingegangen sein.
4. Stornierungen / Absagen
Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie rechtzeitig schriftlich (Mail, brieflich) oder telefonisch erfolgen. Voraussetzung ist eine entsprechende Bestätigung von MyMedicusTaxi an den Auftraggeber.
Bei Stornierungen können die Kosten wie folgt verrechnet werden:
• Bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn: Keine Belastung
• 24-2 Stunden vor Auftragsbeginn: 50 % der Kosten vom Auftrag
• 2 Stunden oder weniger vor Auftragsbeginn: 75 % der Kosten vom Auftrag
• keine Stornierung «Leerfahrt»: Die Gesamtkosten vom Auftrag
(Auftrag beginnt ab Abfahrt Wache Elsau)
5. Transport
Die Mitarbeiter von MyMedicusTaxi sind im Besitze eines gültigen Fahrausweises und die Fahrzeuge entsprechen den geltenden, gesetzlichen Bestimmungen. Eine Transportpflicht besteht nicht.
Das Mitbringen und Verzehren von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.
Die Mitnahme von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.
Im Fahrzeug gilt absolutes Rauchverbot.
Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Fahrers zu halten.
Im Fahrzeug gilt Gurtpflicht auf allen Sitzplätzen, bei Nichteinhaltung können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden.
Handeln Fahrgäste den Weisungen des Mitarbeiters zuwider oder stellen sie nach dem Strassenverkehrsgesetz eine Gefährdung der Sicherheit dar, ist die MyMedicusTaxi by ARLETONE® GmbH oder seine Mitarbeitenden berechtigt, diese vom Transport auszuschliessen. In diesem Falle wird der volle Fahrpreis, einschliesslich aller Neben- und Sonderleistungen berechnet.
Der MyMedicusTaxi by ARLETONE® GmbH ist, wenn aufgrund einer gesetzlichen Anordnung ein Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm, usw. sowie bei Einwirkung höherer Gewalt (Schnee, Glatteis, Sturm, usw.) erteilt wird, von ihrer Leistungspflicht befreit.
6. Verzögerungen
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden von MyMedicusTaxi.
Sollte die Auftragnehmerin durch unvorhersehbare Umstände wie Witterungsverhältnisse (Schnee/Eis), Stau, Streiks, unerwarteter Fahrzeugausfall den Fahrauftrag nicht ausführen können oder Verspätungen entstehen (verpasste Termine, etc.) haftet die Auftragnehmerin nicht.
7. Zahlungsbedingungen
Die Kosten werden grundsätzlich bar einkassiert, respektiv via Kreditkarten- und Twint-Zahlungen abgerechnet. Rechnungen werden in besonderen Fällen und nach Rücksprache mit MyMedicusTaxi sowie für Vertragspartner ausgestellt . Der Administrativaufwand wird zusätzlich verrechnet. Kann der Fahrgast die Fahrt aus diversen Gründen (Zahlungsunfähig, Tod usw.) nicht innert Frist bezahlen, dann ist der Besteller (Angehörige, Alterszentrum usw.) zur Zahlung verpflichtet. Die Rechnungsstellung (Factoring) erfolgt via unseren Partner Lixt AG. Ratenzahlungen können via Lixt AG vereinbart werden. Für Teilzahlungsoptionen gelten die AGB von Lixt AG.
Wenn keine andere, schriftliche Vereinbarung getroffen wird, dann sind die gesamten Kosten gemäss Rechnungsstellung spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Mahngebühr beträgt CHF 15.-- für die erste Mahnung und CHF 15.-- für jede weitere Mahnung.
MyMedicusTaxi steht es frei, bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50% zu verlangen.
Bei Auftraggebern, welche über keinen Wohnsitz in der Schweiz verfügen, werden die gesamten Kosten vor Antritt des Transportes fällig. Bei Nichtbezahlen kann die Auftragsnehmerin sofort und ohne Ersatzpflicht von diesem Auftrag zurücktreten.
Nach Auftragserteilung behaltet sich die Auftragsnehmerin das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten, sollte die Begleichung der Forderung gefährdet sein. An die Auftragnehmerin gerichtete Forderungen des Auftraggebers können nicht mit Forderungen seitens des Auftraggebers für die bestellten Leistungen verrechnet werden.
8. Trinkgelder – Geschenke
Die Preise enthalten keine Trinkgelder und es besteht auch keine Pflicht, solche zu bezahlen.
Die Mitarbeitenden der Auftragnehmerin sind nicht berechtigt, für sich oder andere Personen Geschenke anzunehmen oder Vorteile zu beanspruchen, die ihnen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit angeboten werden, soweit diese über blosse Aufmerksamkeit hinausgehen.
Es steht dem Auftraggeber also nur frei, dem/der Mitarbeiter/in ein Trinkgeld nach seinem Ermessen zu geben, das lediglich als Dankeschön für einen guten Service des Mitarbeitenden dient.
9. Datenschutz
MyMedicusTaxi versichert, dass sämtliche Daten, gemäss den geltenden Datenschutzrichtlinien (Kanton, Bund, EU-DSVO) vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
10. Haftung des Kunden
Beschädigungen der Fahrzeuge und deren Inneneinrichtungen wie übermässige Verschmutzung der Sitze, Teppiche, Seiten- und Dachverkleidungen sowie unsachgemässe Bedienung der Einrichtungen durch Fahrgäste sind von diesen zu übernehmen. Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung des Transportes anzuzeigen. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden sind diese 7 Tage nach Beendigung des Transportes schriftlich geltend zu machen. Bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
11. Haftung des Auftragnehmers
Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, welche durch Mitarbeitende vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht werden. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Winterthur.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Auftragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Auftrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Elsau, Januar 2022